Physiotherapie Geisler

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→ Bindegewebsmassage

Kostenübernahme: Diese Therapie wird bei medizinischer Indikation in der Regel durch Ihre Krankenkasse übernommen.

→ Dorn-Therapie

Kostenübernahme: Diese Leistung wird auch bei medizinischer Indikation in der Regel nicht von Ihrer Krankenkasse gefördert, die Abrechnung erfolgt in Eigenleistung.

→ Elektrotherapie

Kostenübernahme: Diese Therapie wird bei medizinischer Indikation in der Regel durch Ihre Krankenkasse übernommen.

→ Fußreflexzonenmassage

Kostenübernahme: Diese Leistung wird auch bei medizinischer Indikation in der Regel nicht von Ihrer Krankenkasse gefördert, die Abrechnung erfolgt in Eigenleistung.

→ Kinesiotaping

Kostenübernahme: Diese Leistung wird auch bei medizinischer Indikation in der Regel nicht von Ihrer Krankenkasse gefördert, die Abrechnung erfolgt in Eigenleistung.

→ Klassische Massage

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→ Manuelle Lymphdrainage und Ödemtherapie

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→ Moorpackung

Kostenübernahme: Diese Therapie wird bei medizinischer Indikation in der Regel durch Ihre Krankenkasse übernommen.

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Falls Sie Fragen zu unserem Leistungsangebot oder Abrechnungsangelegenheiten haben, oder falls Sie weitergehende Informationen benötigen wenden Sie sich gern direkt an uns.

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→ Myofasciale Releasetechniken

Kostenübernahme: Diese Leistung wird auch bei medizinischer Indikation in der Regel nicht von Ihrer Krankenkasse gefördert, die Abrechnung erfolgt in Eigenleistung.

→ Periostmassage

Kostenübernahme: Diese Therapie wird bei medizinischer Indikation in der Regel durch Ihre Krankenkasse übernommen.

→ Preuß-Massage

Kostenübernahme: Diese Leistung wird auch bei medizinischer Indikation in der Regel nicht von Ihrer Krankenkasse gefördert, die Abrechnung erfolgt in Eigenleistung.

→ Progressive Relaxation (PMR) nach Jacobson

Kostenübernahme: Diese Therapie wird bei medizinischer Indikation in der Regel durch Ihre Krankenkasse übernommen.

→ Schlüsselzonentherapie nach Marnitz

Kostenübernahme: Diese Therapie kann bei medizinischer Indikation teilweise oder komplett von Ihrer Krankenkasse gefördert werden, bitte informieren Sie sich individuell bei Ihrem Versicherer.

→ Schröpfmassage

Kostenübernahme: Diese Leistung wird auch bei medizinischer Indikation in der Regel nicht von Ihrer Krankenkasse gefördert, die Abrechnung erfolgt in Eigenleistung.

→ Segmentmassage

Kostenübernahme: Diese Therapie wird bei medizinischer Indikation in der Regel durch Ihre Krankenkasse übernommen.

Für jede Gelegenheit...

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